Aktive versus passive Zahlartensteuerung

/ November 24, 2023/ Datenschutz, DSGVO, FAQ

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der vorgelagerten oder nachgelagerten – auch bekannt als aktive oder passive – Zahlartensteuerung:

  • Aktive Zahlartensteuerung: Der Kunde gibt seine persönlichen Daten an, nachdem er zur Kasse gegangen ist. Er wird dann zu den Zahlungsmöglichkeiten geführt. Währenddessen erfolgt im Hintergrund eine Prüfung der Bonität. Anschließend werden ihm die Zahlungsmethoden angezeigt, die er mit seiner Zahlungsfähigkeit abdecken kann. Bei der aktiven Zahlartensteuerung besteht kein berechtigtes Interesse des Onlinehändlers, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt ist, welche Zahlungsart der Käufer wählen wird und ob dabei ein Risiko für den Händler entsteht. Wählt er beispielsweise die Vorkasse als Zahlungsart, gibt es keine Grundlage für eine Bonitätsprüfung aufgrund des berechtigten Interesses. Hier benötigen Sie also die Einwilligung des Endkunden
  • Passive Zahlartensteuerung: Dabei erfolgt die Prüfung später im Kaufprozess – selektiv für diejenigen Kunden, die eine unsichere Zahlungsart auswählen. Nach der Eingabe der persönlichen Daten kann der Käufer zwischen allen verfügbaren Optionen wählen. Wenn er sich bei seiner Bestellung beispielsweise für Kauf auf Rechnung entscheidet, findet die Bonitätsprüfung statt. Falls es wahrscheinlich ist, dass es zu einem Zahlungsausfall kommt, wird der Kunde gebeten, eine andere Zahlungsmethode auszuwählen. Die passive Zahlartensteuerung zeigt dem Kunden transparent, welche Zahlungsarten er wählen kann und welche nicht. Ein weiterer positiver Effekt: Der Händler zahlt auch nur in den relevanten Fällen eine Gebühr bei seinem Auskunftei-Dienstleister und prüft nicht pauschal jegliche Transaktion im Vorfeld.

Ist die Zahlungssteuerung bei CrefoPay aktiv oder passiv?

Ein wesentlicher Kerngedanke der CrefoPay-Lösung ist die dynamische Steuerung der für einen Kunden erlaubter Zahlungsarten in zwei Schritten. Jede Prüfung und Ergebnisbewertung kann vom Händler aktiviert, definiert und vorgegeben werden.

Im Prüfungsprozess werden in der Regel bereits bei Start des Checkouts durch den Endkunden verschiedene, teils personenbezogene, Daten zur Risikobewertung an das CrefoPay System übertragen, es findet jedoch keine Überprüfung der Bonität statt, sondern es werden bei der sog. First-Level-Prüfung ausschließlich bereits vorliegende Parameter des Kunden und Warenkorbs (durch Sie als Händler vorgegebene Risikoeinstufung, Inhalt/Höhe des Warenkorbs, Abweichungen zwischen Rechnungs- und Lieferadresse, Häufigkeitsprüfungen usw.) berücksichtigt.

Klickt der Kunde auf „Jetzt kaufen“, werden die sog. Second-Level-Prüfungen durchgeführt. Hierbei werden insbesondere Veränderungen zwischen dem Anlegen der Transaktion und dem Kaufabschluss zur Risikobewertung verwendet. Erst wenn alle Vorabprüfungen, die für Sie als Händler i.d.R. kostenfrei sind, erfolgreich durchlaufen wurden und der Endkunde eine als unsicher definierte Zahlungsart wie Rechnungskauf/Lastschrift ausgewählt hat, wird CrefoPay in Ihrem Auftrag und Namen die Bonität des Kunden abfragen und gemäß Ihrer Vorgaben bewerten.

Im CrefoPay-System findet somit (in der Standard-Konfiguration) eine passive Zahlungsarten-Steuerung statt mit der Bonitätsprüfung nach Kaufabschluss mit einer als unsicher definierten Zahlungsart.

Abweichungen sind wie eingangs klargestellt per Händler-Account-Konfiguration durch Sie möglich und werden auch von einigen CrefoPay Händlern so verwendet, da insbesondere im B2B Bereich andere Datenschutz-Kriterien gelten als im B2C Bereich.